1. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Steuerschuldenfreiheit.
2. Eine Bescheinigung darüber,dass der Verkäufer in Bezug auf Erbschaft,elterliche Leistung oder Schenkung keine Steuer schuldet .Ob die Immobilie des Verkäufers aus Erbschaft,elterlicher Leistung oder Schenkung hervorgegangen ist,die nach 01.01.1995 stattgefunden haben,ist die weiter oben Bescheinigung erforderlich.
3. Versicherungsbescheinigung von der Sozialversicherungsanstalt ( I.K.A),wo erforderlich.
a.Im Falle, dass die Immobilie innerhalb des letzten Jahrzehntes aufgebaut worden ist, ist eine Bescheinigung von I.K.A der Region der Immobilie erforderlich.Daraus ergibt sich,dass die Sozialabgaben gezahlt worden sind.
b.Wenn der Verkäufer den Beruf des Gewerbetreibenders oder des Freiberuflers ausübt oder er an einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft beschränkter Haftung teilnimmt,muss er eine Versicherungsbescheinigung von dem zuständigen I.K.A vorlegen.
4. Energieausweis, wenn es sich um ein Gebäude über 50 qm handelt.
5. Ingenieurbescheinigung über die Nichtexistenz von illegalen Gebäuden.
6. Ingenieurbescheinigung über die Vollendung des Verfahrens von Einordnung in Artikel 24 Gesetz N.4014/2011,wie er mit N.4178/2013 modifiziert wurde.
7. Bescheinigung von dem zuständigen Städtebau über die Beendigung
des Verfahrens im Hinblick auf die Regelung von rechtswidrigen geschlossenen “teilumbautern“ Flächen.
8. Eine Abschrift der städtebaulichen Bescheinigung,sofern die Baugenehmigung des Gebäudes nach 14-03-1983 ausgestellt werden hat.
9. Katasteramtauszug oder Bescheinigung über die Einreichung von Erklärung ins Grundbuch,sofern die Immobilie in Region befindet,die beim Grundbuch beigetreten ist.
10. Topographischer Plan in Abhängigkeit von dem staatlichen Koordinatensystem,wenn es um Grundstück und Parzelle geht.
11. Bescheinigung von dem zuständigen Finanzamt D.O.Y darüber,dass man keine Immobiliensteuer schuldet.(Im Falle, dass der Verkäufer eine juristische Person ist.)
12. Eigentumserklärung von der zuständigen Gemeinde (wenn die Immobilie außerhalb eines Flächennutzungsplans liegt,ist die Eigentumserklärung nicht erforderlich).
13. Bescheinigung über die Nichtexistenz von Einlageschulden im Hinblick auf Land und Geld von der Gemeinde,in der die zu übertragende Immobilie liegt.Wo erforderlich.
14. Bescheinigung vom Forstamt (wo und wann erforderlich).
15. Bescheinigung über die Einheitliche Immobilienbesiztsteuer (ENFIA),die die Entrichtung aller Immobiliensteuern (EETHDE,EETA,FAP) für die Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 bestätigt.Diese Bescheinigung ist ab dem 01.01.2014 für alle Immobilienübertragungen wie zum Beispiel Kauf, Schenkung, elterliche Schenkung, Erbschaftsannahme notwendig.