- Bei den gewerblichen Mietungen ist die Mietvertragsdauer ,wie es das Gesetz vorschreibt, 3 Jahre unabhängig davon ,ob im Mietvertrag eine kürzere oder längere Dauer genannt wird.
- Ob die vertragschließenden Parteien es wünschen,kann die Mietvertragsdauer mehr als 3 Jahre sein.
- Die gewerblichen Mietungen haben noch die Stempelmarke von 3,6% und sie wird von dem Mieter gezahlt.Eine andere Vereinbarung ist natürlich möglich.
- Der Mietvertrag muss exakt den Gebrauch der Mietsache bestimmen.Die Mietsache darf nicht für Aktivitäten benutzt werden,die nicht im Mietvertrag beschrieben werden.
- Der Mietvertrag muss innerhalb von 30 Tagen ab seinem Abschluss von dem Vermieter im Taxisnet registriert werden.Der Mieter muss die Registrierung akzeptieren.Bei jedem Verzug zahlt der Vermieter Bußgeld.
- Gewöhnlich bezahlt man 1-2 Monatsmieten Kaution.
- Es ist ratsam, die Bonität des Mieters zu untersuchen.
- Der Prozentsatz der Jahreserhöhung der Mietsache wird gewöhnlich zwischen 2-2,5% bestimmt und er überschreitet nicht das 5%.
- Wenn der Mieter den Raum untervermieten will,muss das Recht auf Untermiete im Mietvertrag genannt werden.